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 | Thema: Autobahnvignetten 2007 Mo 17 Sep 2007 - 16:43 | |
| | Zitat: | AUTOBAHN-VIGNETTEN IN DER TSCHECHISCHEN REP. - EMISSION 2007
Auf dem Gebiet der Tschechischen Republik ist die Benutzung von Autobahnen und Schnellstrassen durch Kraftfahrzeuge mit mindestens vier Rädern oder Fahrgespanne gebührenpflichtig. Nachgewiesen wird die Bezahlung dieser Gebühr durch eine zweiteilige Vignette.
Die gebührenpflichtigen Verkehrswege sind durch folgende Verkehrszeichen markiert:
Verkauf der zweiteiligen Vignetten:
* durch Postämter, * an Tankstellen, * Strassen-Grenzübergängen * und Kfz-Kundendienststellen.
 Kennzeichen für Vignetten-Verkaufsstellen
1. Teil der Vignette an die Windschutzscheibe kleben 2. Teil der Vignette aufbewahren
Tragen Sie auf beiden Teilen der Vignette an der dafür vorgesehenen Stelle gut leserlich das polizeiliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs ein. Achtung - benutzen Sie dafür keinen Bleistift!
Platzierung der Vignette: Der erste Teil der Vignette ist mit seiner ganzen Fläche am rechten unteren Rand der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs (oder des ersten Fahrzeugs des Gespanns) an einer durchsichtigen Stelle so anzukleben, dass die Sicht des Fahrers möglichst wenig beeinträchtigt wird und die Vignette von aussen gut sichtbar ist. Den zweiten Teil der Vignette bewahren Sie auf. Beide Abschnitte der Vignette sind Gegenstand der Kontrolle durch die Polizei und Zollorgane. Eine nicht angeklebte Vignette, eine Vignette ohne eingetragene Gültigkeitsdauer oder ohne eingetragenes Kfz-Kennzeichen ist ungültig!
Schon einmal angeklebte Vignetten lassen sich für andere Fahrzeuge nicht mehr verwenden. Ändert sich das polizeiliche Kennzeichen des Fahrzeugs, bleibt die Vignette unberührt. Nach Ablauf der Gultigkeitsfrist ist die Vignette vom Fahrzeug zu entfernen!
Sanktionen: Werden gebührenpflichtige Verkehrswege ohne gültige Vignette benutzt, kann ein Bussgeld bis zu 15 000,-CZK erhoben werden!
Gültigkeitsfristen der Vignetten:
R: für 1 Jahr vom 1. Dezember 2006 bis 31. Januar 2008
M: für 1 Monat ab dem auf der Vignette gekennzeichneten Tag bis Ablauf des Tages im unmittelbar darauf folgenden Monat, der zahlenmäßig dem auf der Vignette gekennzeichneten Tag entspricht. Sollte der betreffende Kalendermonat keinen solchen Tag aufweisen, endet die Gültigkeit am letzten Tag des Monats
D: für 7 Tage ab dem auf der Vignette gekennzeichneten Tag bis zum Ablauf von sieben Kalendertagen
Hinweis: Die Vignetten des Typs M und D sind im Vorverkauf erhältlich, wobei ihre Gültigkeit beim Verkauf stets durch Lochung zu kennzeichnen ist. Ohne Kennzeichnung der Gültigkeit ist die zweiteilige Vignette ungültig.
Strafen: Bei Benutzung gebührenpflichtiger Verkehrswege ohne gültige zweiteilige Vignette kann vor Ort ein Bußgeld bis zu 5000,- CZK und im Verwaltungsverfahren ein Bußgeld bis zu 500 000,- CZK erhoben werden.
Zuordnung Gültigkeit
Preis KFZ von Gesamtgewicht bis 3,5 T 1 Jahr 900 CZK KFZ von Gesamtgewicht bis 3,5 T 1 Monat 300 CZK KFZ von Gesamtgewicht bis 3,5 T 7 Tage 200 CZK KFZ von Gesamtgewicht 3,5 T bis 12 T 1 Jahr 7 000 CZK KFZ von Gesamtgewicht 3,5 T bis 12 T 1 Monat 1 750 CZK KFZ von Gesamtgewicht 3,5 T bis 12 T 7 Tage 650 CZK |
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